Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Urheberschutz und Nutzungsrechte

1.1. Der an Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag.
Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes und die Einräumung von Nutzungsrechten.

1.2. Die Arbeiten sind durch das Urheberrecht geschützt (in jeder Schöpfungshöhe des UrhG).

1.3. Ohne Zustimmung dürfen die Arbeiten nicht geändert werden, Nachahmung, auch teilweise, ist nicht zulässig.

1.4. Die Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart, den vereinbarten Nutzungszweck, und -umfang verwendet werden. Das Recht zur Nutzung erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars.

1.5. Sofern nicht anders vereinbart, werden von Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung keine „offenen Daten“ (im Besonderen InDesign-Dateien, Photoshop-Dateien, Vektordateien u. a.) an den Auftraggeber herausgegeben. Druckvorlagen werden im PDF-Format übermittelt. Ein Anspruch des Auftraggebers auf „offene Daten“ besteht nicht. Wird die Herausgabe „offener Daten“ zwischen dem Auftraggeber und Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung vereinbart, ist diese Leistung zusätzlich zu vergüten.

1.6. Mehrfachnutzung und Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte sind honorarpflichtig und sie bedürfen der Einwilligung durch Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung.

2. Honorar

2.1. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeit fällig, sie sind ohne Abzug und zuzüglich Mehrwertsteuer zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils nach Ablieferung des Teiles fällig.

2.2. Bei Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, können Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangt werden.

3. Zusatzleistungen, Nebenkosten

3.1. Materialkosten, Boten- und Portokosten werden in anfallender Höhe berechnet.

3.2. Die Änderung von Entwürfen, nach Abnahme durch den Auftraggeber, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Autorenkorrekturen durch den Auftraggeber.

3.3. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, können die Kosten und Spesen berechnet werden.

3.4. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z. B. Fotografie, Text, Illustration, Modelle) oder Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z. B. Lithografie, Druckausführung und Versand) nimmt Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung zu dessen Lasten vor.

3.5. Soweit Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung von hieraus folgenden Verbindlichkeiten frei.

3.6. Die Erstattung von Nebenkosten ist nach deren Anfall, die Vergütung von Zusatzleistungen nach deren Erbringung fällig (zuzüglich Mehrwertsteuer).

4. Versendungsgefahr und Produktionsüberwachung

4.1. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

4.2. Die Produktion wird von Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung nur aufgrund besonderer Vereinbarung überwacht, in diesem Fall ist Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

5. Haftung

5.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit sowie die Schutzwürdigkeit der erbrachten Arbeiten wird von Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung nicht übernommen.

5.2 Der Auftraggeber überlässt Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung ausschließlich Bild- und Textmaterial, zu dessen Verwendung er berechtigt ist und welches frei ist von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

5.3. Der Auftraggeber übernimmt mit Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

5.4. Der Auftraggeber erteilt die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung. Delegiert er dies im Ausnahmefall an
Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung, so beinhaltet dies eine Freistellung von der Haftung.

5.5. Soweit Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und zu dessen Lasten erteilt, ist die Haftung für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer ausgeschlossen.

5.6. Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung haftet im übrigen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

6. Gestaltungsfreiheit, Belegexemplare

6.1. Für Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit.

6.2. Die Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung überlassenen Vorlagen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.

6.3. Von Drucksachen erhält Christiane Hemmerich Konzeption und Gestaltung 10 Belegexemplare, die auch im Rahmen von Eigenwerbung verwendet werden dürfen.

7. KÜNSTLERSOZIALABGABE

Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

8. Erfüllungsort

8.1 Erfüllungsort für beide Teile ist Tübingen.

8.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.